Vetragshinweise

Baustrom, Bauwasser sowie ggf. erforderliche Gerüste werden bauseitig kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der am Bau tatsächlich ermittelten Massen.

Das Verputzen erfolgt gemäß den „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“ in der jeweils gültigen Fassung.Es wird ausdrücklich auf Punkt 4.4 der Leitlinien hingewiesen: Das Einlegen von Armierungsgewebe kann konstruktionsbedingte Rissbildungen (z. B. infolge von Durchbiegungen, Schwind-, Kriech- und Temperaturverformungen tragender Bauteile) nicht verhindern.

Bei Außentemperaturen von 8 °C oder darunter dürfen Fenster und Türen während der Verarbeitung sowie der Trocknungsphase des Oberputzes nicht geöffnet werden, da dies die Aushärtung und Qualität des Materials beeinträchtigen kann.

Trotz identischer Farbnummern oder Herstellerangaben können Farbabweichungen zwischen eingefärbtem Oberputz, Farbanstrich und Farbfächer auftreten. Ursachen sind unterschiedliche Oberflächenstrukturen und Lichtbrechungen. Abweichungen bis ca. 20 % gelten als zulässig und stellen keinen Mangel dar.

Bei Bestandsgebäuden übernehmen wir keine Haftung für vorhandene Abweichungen in Lot, Ebenheit oder Flucht. Daraus resultierende Unebenheiten im Endergebnis stellen keinen Mangel dar.

Bei Oberputzen mit einer Korngröße unter 2,0 mm können gemäß Herstellervorgaben zusätzliche Maßnahmen zur Egalisierung des Untergrundes erforderlich sein. Ohne Spachtelung können Unebenheiten sowie Lot- und Fluchtabweichungen sichtbar werden; hierfür wird keine Gewähr übernommen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich, tragfähig, trocken und ausreichend vorbereitet sind. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind oder während der Ausführung zusätzlich erforderlich werden, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert abgerechnet.

Diese Vertragshinweise gelten auch dann, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne ausdrücklichen Bezug auf unser Angebot, z. B. lediglich unter Angabe der Baustellenadresse oder des Bauvorhabens, erteilt. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Vertragshinweise als verbindlich an.

Mit Annahme des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass Arbeitsprozesse sowie Vor- und Endprodukte fotografisch oder filmisch dokumentiert und zu Referenz- und Präsentationszwecken (z. B. Website, Social Media) verwendet werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.